1. Projektidee
Sie haben eine Projektidee, die die Entwicklung des ländlichen Raums in der LEADER-Region Osterode am Harz fördert und zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes beiträgt? Dann wenden Sie sich an das Regionalmanagement.
2. Kontaktaufnahme und Beratung
Bitte vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit dem Regionalmanagement. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Das Regionalmanagement informiert Sie tiefergehender über eine LEADER-Förderung und kann Ihnen dabei helfen, das Projekt weiterzuentwickeln.
3. Projektsteckbrief
Vom Regionalmanagement oder hier auf der Internetseite erhalten Sie den Projektsteckbrief. Dieser dient als Beratungsgrundlage für die Lokale Aktionsgruppe (LAG), die über eine Aufnahme Ihres Projektes in die Förderung entscheidet. Der Projektsteckbrief beinhaltet unter anderem Angaben zum Projekttitel, eine Projektbeschreibung, die Ziele des Projektes und die geplante Finanzierung. Der Projektsteckbrief inkl. Finanzierungsplan, Kostenvoranschlag und Zusicherung der öffentlichen Kofinanzierung muss bis zum Einreichungsstichtag vorliegen. Nur dann können Sie das Projekt in der nächsten LAG-Sitzung vorstellen. Die nächsten Stichtage für die Projekteinreichung finden Sie hier.
4. Projektvorstellung in der Lokalen Aktionsgruppe
Auf Grundlage des Projektsteckbriefes berät zunächst der LAG-Vorstand über das Projekt. Der Vorstand erstellt mithilfe des Projektbewertungsbogens einen Bewertungsvorschlag für die LAG. Hält der Vorstand das Projekt für förderwürdig, folgt die Vorstellung des Projektes durch den Projektträger in der LAG-Sitzung. Die LAG entscheidet final über die Bewertung des Projektes und beschließt ggf. die Aufnahme des Projektes in die Förderung.
5. Antrag auf LEADER-Förderung stellen
Mit dem Beschluss der LAG kann nun der Antrag auf LEADER-Förderung bei der Bewilligungsstelle – dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Göttingen – gestellt werden. Bitte schicken Sie die Antragsunterlagen zunächst an das Regionalmanagement. Das Regionalmanagement prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und leitet den Antrag dann zusammen mit dem Votum der LAG sowie dem Protokoll der Sitzung an das ArL weiter. Das ArL prüft den Antrag und bewilligt im positiven Fall die Förderung.
6. Umsetzung und Abrechnung des Projektess
Wichtig: Erst nach der Bewilligung durch das ArL darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Fördermittel können bei Nichteinhaltung zurückgefordert werden.
Im Zuwendungsbescheid erhält der Projektträger unter anderem Auskunft über die Höhe der LEADER-Mittel und den Durchführungszeitraum. Die Abrechnung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Abschluss des Projektes.